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3.4. Masterarbeit

F: Von wem kann ich meine Masterarbeit betreuen lassen?

A: Die Masterarbeit wird von zwei Prüfern/innen unabhängig voneinander bewertet, wobei einer der beiden Prüfer*innen dem Kreis der lehrenden (Junior-) Professor*innen oder Privatdozierenden angehören muss. Die Prüfungsberechtigten sind über das Studierendenportal einsehbar. Dabei übernimmt der/die Erstgutachter*in auch die eigentliche Betreuung der Arbeit. Sollten Sie Fragen haben, sind der/die Erstgutachter*innen der/die richtige/n Ansprechpartner*innen.

F: Wie kann ich mich für die Masterarbeit anmelden?

A: Die Masterarbeit wird entweder im Fach Soziologie oder im Fach Politikwissenschaft geschrieben und sollte nach Abschluss des Teamprojekts begonnen werden. Für die Anmeldung zur Masterarbeit gibt es keine Voraussetzungen, Sie können sich jederzeit über das Studierendenportal zur Masterarbeit anmelden. Bitte beachten Sie, die Arbeit rechtzeitig - ca. einen Monat vor Anmeldung - zu planen und ein mögliches Thema mit Ihrem/r Prüfer*in abzusprechen.

F: Wie lange habe ich für die Masterarbeit Zeit?

A: Die sechsmonatige Bearbeitungszeit beginnt nach der erfolgreichen Anmeldung im Studierendenportal.

Siehe dazu das Wiki der HHU: https://wiki.hhu.de/display/POR/Stud+-+Anleitungen

F: Kann ich von der Masterarbeit auch zurücktreten?

A: Sie können das Thema der Arbeit bis vier Wochen nach der Themenausgabe zurückgeben. Von dieser Möglichkeit können Sie aber nur einmal Gebrauch machen!

F: Kann ich die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit verlängern?

A: Über einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit entscheidet der Prüfungsausschuss für gestufte Studiengänge. Den begründeten Antrag richten Sie per Email an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung. Notwendige Belege sind im Original nachzureichen. Das Prüfungsamt informiert Sie in einem Schreiben über die Dauer der Verlängerung. Sie beträgt maximal vier Wochen.

F: Wie sieht der zeitliche Ablauf der Masterarbeit aus?

A:

Zeitablauf: Gesamtzeitraum etwa sieben Monate
Themenabklärung
  • Rechtzeitiges Gespräch zur Themenabklärung mit der Prüferin bzw. dem/der Prüfer*in ca. einen Monat vor Anmeldung
  • Gespräch mit dem/der Zweitprüfer*in 
Prüfungsanmeldung
Themenausgabe
  • Beginn der Bearbeitungszeit von sechs Monaten mit der Themenbestätigung über das Studierendenportal
Abgabetermin
F: Welchen Umfang sollte meine Masterarbeit haben?

A: Sie sollen innerhalb der Masterarbeit nachweisen, dass Sie vertiefte Theorie - und Methodenkenntnisse im Fach erworben haben. Die Masterarbeit - bei Gruppenarbeiten die Einzelbeiträge der Masterarbeit - soll einen Umfang zwischen 60 und 100 Seiten haben. Die Masterarbeit ist spätestens am Tag des Abgabetermins in digitaler Version im Studierendenportal hochzuladen . Ergänzende Materialien wie bspw. Datensätze und Syntaxen sind per Mail an die beiden Betreuer/innen zu senden.

F: Muss ich eine gedruckte Version der Arbeit einreichen?

A. Nein, dies ist in der Regel nicht nötig, sollte aber mit dem/der Prüfer*in besprochen werden.