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Das Eignungsfeststellungsverfahren

Welche Voraussetzungen muss ich für den Masterstudiengang „Politische Soziologie - politische Teilhabe in demokratischen Gesellschaften“ mitbringen?

Folgende Qualifikationen sind erforderlich:

  • Ein fachlich einschlägiger Studienabschluss mit einer mindestens guten (2,5) Abschlussnote
  • Im Studium erworbene Kenntnisse in Soziologie, Politikwissenschaft und der sozialwissenschaftlichen Methodenlehre
  • Für ausländische Studierende ist zusätzlich eine erfolgreich absolvierte Sprachprüfung notwendig.

Termine:

Ende der Bewerbungsfrist: 31.07. eines jeden Jahres

Der Bescheid über die Eignungsfeststellung wird um den 15.08. erfolgen.

Welche Unterlagen muss ich zur Feststellung der besonderen Eignung einreichen?

  • Kurzes Bewerbungsanschreiben mit knapper Vorstellung der eigenen Person und ggf. Erläuterungen zur bisherigen akademischen Ausbildung (kein Motivationsschreiben).
  • Unterlagen zu Ihrem/n bisherigen Studienabschluss/-abschlüssen: Zeugnis, Leistungsübersicht, Transcript of Records. Es ist wichtig, dass aus den Unterlagen Titel, ECTS-Punkte und Noten zu den bisher besuchten Lehrveranstaltungen hervorgehen, sowie die (vorläufige) Gesamtabschlussnote.
  • Einen tabellarischen Lebenslauf.
  • Sollten Sie Ihr Erststudium noch nicht abgeschlossen haben, benötigen wir eine Bestätigung der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit durch das Prüfungsamt, aus der der vorgesehene Einreichungstermin sowie Titel und Prüfer/in der Arbeit hervorgehen.
  • Gegebenenfalls Nachweise über weitere, außerhalb des Regelstudiums erworbene einschlägige Fachkenntnisse – etwa durch den Besuch von Seminaren, Workshops oder Fortbildungen in den Bereichen Soziologie, Politikwissenschaft bzw. Methoden empirischer Sozialforschung.
  • Reichen Sie darüber hinaus bitte keine weiteren Dokumente ein - insbesondere keine Praktikumszeugnisse oder Empfehlungsschreiben.

Ausländische Studierende müssen zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:

  • Nachweis der erfolgreich absolvierten Sprachprüfung
  • Beglaubigte Übersetzung der Dokumente (Deutsch oder Englisch)

Sämtliche Unterlagen sind als eine PDF-Datei einzureichen.

Ich kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht alle Unterlagen vorweisen. Was soll ich tun?

Wenn Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch einzelne Unterlagen fehlen (z.B. das Bachelor-Zeugnis), müssen Sie diese bei der Einschreibung nachreichen. Die Eignungsfeststellung erfolgt dann unter Vorbehalt. Eine Einschreibung unter Vorbehalt ist nur möglich, wenn alle Leistungen aus dem BA-Studium bis zum 30. September des jeweiligen Jahres absolviert sind (inkl. Einreichung der BA-Arbeit).

Wie geht es nach der Einreichung meiner Bewerbungsunterlagen weiter?

Die Bewerbungsfrist ist der 31. Juli eines jeden Jahres. Eine Zulassung ist nur zum Wintersemester möglich. Eine Auswahlkommission wählt auf der Basis der Bewerbungsunterlagen aus den Bewerberinnen und Bewerbern die geeigneten Studierenden aus. Mündliche Auswahlverfahren finden nicht statt. Die ausgewählten Studierenden erhalten um den 15. August eines jeden Jahres eine Benachrichtigung über den Ausgang des Eignungsfeststellungsverfahrens. Bei einem positiven Bescheid wenden sich die Bewerberinnen und Bewerber mit dem Zulassungsschreiben an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Heinrich-Heine-Universität (Studierenden-Service-Center, SSC). Dort können sie sich für den Masterstudiengang einschreiben.

Wie kann ich mich für das Eignungsfeststellungsverfahren bewerben?

Ab sofort erfolgt eine Bewerbung zur Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang „Sozialwissenschaften – Gesellschaftliche Strukturen und demokratisches Regieren“ über eine Online-Maske. Dort geben Sie Ihre Daten ein und laden Ihre Unterlagen (als eine PDF-Datei) hoch.